Lieferkettengesetz: Logistik rückt Arbeitsbedingungen in den Fokus

Bastian Späth, CEO/Vorstand EIKONA AG
Mutter und Tochter nähen an einem Nähtisch ein Kleidungsstück.

LkSG, Lieferkettengesetz, Sorgfaltspflichtengesetz – was steht eigentlich dahinter? Ein knappes halbes Jahr ist seit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) mittlerweile vergangen. Das große Prinzip, das sich hinter all diesen Namen versteckt: Unternehmen sollen bei sämtlichen Tätigkeiten an den Prinzipien der sozialen Verantwortung festhalten. Das gilt sowohl für menschenrechtliche als auch für ökologische Aspekte. Sämtliche Arbeitsschritte entlang der Supply Chain sollen dem Anspruch gerecht werden, Menschenrechte und Umweltschutzstandards zu wahren. Transport und Logistik werden hier unmittelbar mit in die Verantwortung gezogen – schließlich sind sie ein elementarer Bestandteil der Lieferkette.


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Was das LkSG konkret für Sie bedeutet und wie Software Sie bei der Umsetzung diverser Maßnahmen unterstützen kann, lesen Sie hier. Zu den Anwendungsbereichen des LkSG, den Verantwortlichen, möglichen Maßnahmen und den Chancen, die das Gesetz für die Optimierung Ihrer Lieferkette mit sich bringt, haben wir einen übersichtlichen Fragenkatalog zusammengestellt.

Welche Maßnahmen umfasst das Lieferkettengesetz?

Erklärtes Ziel des LkSG ist Folgendes: Fairness und Umweltschutz für alle, die Teil der Lieferkette eines Produkts sind. Das beinhaltet die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz vor Zwangsarbeit und Diskriminierung ebenso wie den arbeitsrechtlichen Schutz, das Recht auf faire Bezahlung und die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Unternehmen verdienen an den Produkten, die weltweit produziert und transportiert werden. Mit dem neuen Gesetz werden sie dazu angehalten, auch global Verantwortung zu übernehmen und nicht nur „vor der eigenen Tür“ zu kehren. Fairer Lohn und Sicherheit bei der Arbeit stehen an erster Stelle, außerdem sollen Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit oder weitere Arbeit unter unwürdigen Bedingungen verhindert und die Umwelt möglichst wenig durch die Produktionen belastet werden.

Wer fällt unter das Lieferkettengesetz?

Zunächst gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Im kommenden Jahr sinkt diese Grenze jedoch auf 1.000 Mitarbeitende, angedacht ist aktuell außerdem eine EU-weite Ausdehnung: Das europäische Lieferkettengesetz soll ab dem Jahr 2025 auch Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten einschließen.

Letztendlich profitieren von dem Gesetz sämtliche Beteiligten entlang der Supply Chain: die Menschen, die dort arbeiten, die Unternehmen, aber auch die Konsumenten – schließlich können sie nun ein Stück weit sicherer sein, dass besonders die großen Unternehmen in Deutschland einen stärkeren Fokus auf faire Bedingungen bei der Herstellung legen müssen.

Welche Folgen hat das Lieferkettengesetz?

Die Anforderungen, die durch das LkSG an Unternehmen gestellt werden, orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen und geben so einen Rahmen, der klar abgesteckt, verhältnismäßig und zumutbar ist. Sämtliche Unternehmen, Zulieferer und Personen sind bei den Prozessen und Dienstleistungen, die Teil der Lieferkette sind, zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichtet und dazu angehalten, gegen Menschenrechtsverletzungen und ökologische wie arbeitsrechtliche Missstände vorzugehen. Unternehmen müssen nun eine für die Einhaltung des LkSG verantwortliche Person benennen, ein Risikomanagement einrichten und Risikoanalysen durchführen, die auf eventuelle Missstände entlang der Lieferkette hinweisen. In Grundsatzerklärungen erläutern sie dann die Maßnahmen, die sie ergreifen wollen.

Faire Bezahlung, Umweltschutz, arbeitsrechtlicher Schutz, keine Kinderarbeit/ Menschenrechte, keine Zwangsarbeit, ordnungsgemäße Beschäftigung, Gesundheitsschutz und Gleichberechtigung mit weißen Icons auf blauen Quadraten symbolisiert.

Wer setzt das Gesetz in der Praxis um?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um und prüft, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Sie haben umfangreiche Dokumente mit ausführlichen Erklärungen, Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz erstellt. Außerdem stellen sie Leitfäden und Praxisbeispiele zur besseren Orientierung zur Verfügung.

Wie wird das Einhalten des Lieferkettengesetzes überprüft?

Das Gesetz umfasst keine Erfolgspflicht. Das soll heißen, dass Unternehmen zwar dazu angehalten sind, Missstände sozialer oder ökologischer Art zu erkennen und dagegen vorzugehen, es reicht jedoch, sich gegen diese Missstände einzusetzen – somit besteht juristisch betrachtet eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht.

Kontrolliert wird außerdem nicht, wie Unternehmen ihre Lieferketten steuern – lediglich der Bericht, den sie einmal im Jahr über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten verfassen müssen, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Sollte sich herausstellen, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt, können die Unternehmen außerdem von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Was muss ich als Unternehmen tun?

Vor allem Unternehmen, die unter die Kategorie „KMU“ (kleine und mittelständische Unternehmen) fallen, sind eventuell erst in den kommenden Jahren zur Einhaltung des LkSG verpflichtet. Zur Vorbereitung kommt hier die Checkliste mit den wichtigsten Schritten:

  1. Die Verantwortung annehmen und ein Risikomanagement einrichten: Im Zuge dessen werden die Risiken entlang der eigenen Lieferkette ermittelt, nach ihrer Stärke bewertet und hinsichtlich der Dringlichkeit priorisiert.
  2. Maßnahmen planen: Die Unternehmen veröffentlichen eine Grundsatzerklärung, die Pläne und Maßnahmen enthält, mit denen sie die Risiken bekämpfen wollen.
  3. Engagement für gute Kommunikation mit allen Beteiligten: Information und Kommunikation sind das A und O, damit die Umsetzung der Maßnahmen gemäß des LkSG gelingen kann.
  4. Dokumentation zur Priorität machen: sämtliche Nachweise transparent ausstellen, erfassen und archivieren. Software kann das Dokumentenmanagement bedeutend erleichtern.
  5. Beschwerdekanäle einrichten: Es ist wichtig, eine Möglichkeit zur Beschwerde über Missstände zu schaffen und Hilfe zu leisten, wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bekannt wird.

Software hilft bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten

Die Anforderungen an das Compliance- und Risikomanagement der Unternehmen sind mit dem Lieferkettengesetz deutlich gestiegen. Insbesondere bei der Dokumentations- und Berichtspflicht, aber auch bei der transparenten Kommunikation entlang der gesamte Lieferkette ist Software von unschätzbarem Wert. Tools übernehmen unter anderem die digitale Archivierung sämtlicher relevanten Dokumente, ein Dokumentenmanagement sorgt dafür, dass alle notwendigen Formulare und Papiere, die den einwandfreien Transport belegen, für alle Beteiligten entlang der Lieferkette in Echtzeit verfügbar sind – so leben Sie korrektes Verhalten vor.

Ein softwaregestütztes Task Management hilft dabei, Prozesse zu strukturieren und hält auch für unvorhergesehene Situationen, beispielsweise einen Schadensfall, die Antwort parat. Workflows lassen sich frei konfigurieren, außerdem kann das Task Management mit gängigen Fahrer-Apps verknüpft werden: Ruhezeiten der Fahrer etc. können so berücksichtigt und deren Einhaltung protokolliert werden.

So kann Software Sie beim Einhalten der Sorgfaltspflichten unterstützen:

  • Track and Trace: Eine Vielzahl an Zulieferern ist Teil der Supply Chain und muss nun Nachweise darüber erbringen, dass sie die allgemeinen Sorgfaltspflichten umsetzen. Dank der Sendungsverfolgung lässt sich der Weg der Waren entlang der gesamten Lieferkette transparenter verfolgen.
  • Task Management: Mit einem IT-gestützten Task Management lassen sich Workflows, die das Arbeiten unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sichern, konfigurieren und in die Praxis umsetzen.
  • Data Integration: Um die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette weiter zu verbessern, ist es wichtig, sämtliche Daten verstehen und nutzen zu können. Ein Modul zur Datenintegration übersetzt alle Partnersysteme in die passende Sprache.
  • Dokumentenmanagement: Mit der Nachweispflicht einher geht die Dokumentierung und Archivierung. Tools zum Dokumentenmanagement und zur digitalen Archivierung erleichtern das Handling enorm und sorgen dafür, dass alle wichtigen Daten und Dateien jederzeit verfügbar sind – auch für die Berichtserstattung.

Fazit

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: global Verantwortung übernehmen

Das Gesetz verspricht, dem globalen Handel Rechnung zu tragen und den Verantwortungsbereich von Unternehmen dementsprechend auszudehnen. Wir alle profitieren Tag für Tag von den Vorteilen, die der globale Handel mit sich bringt – da ist es nur fair, dass Unternehmen nun ihre gesamte Lieferkette in den Blick nehmen müssen. Verstärkte Transparenz über ökologische wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten werden nun zur Aufgabe aller. Letztendlich kommt das sämtlichen Beteiligten entlang der Supply Chain zugute – schließlich werden die Produkte so fairer produziert und vertrieben, die Umwelt sowie arbeitsrechtliche Aspekte rücken stark in den Vordergrund. Für Unternehmen ist das Lieferkettengesetz nun die Chance, ihre Supply Chain nachhaltig, fair und zukunftssicher aufzustellen – so können sie nicht nur bei Mitarbeitenden und Kunden punkten, sondern sich auch einen langfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Software leistet hier einen enormen Beitrag und ist noch dazu schnell implementiert


Bastian Späth
Bastian Späth
CEO / Vorstand

Als Diplom-Informatiker kennt sich Bastian Späth mit der Entwicklung von IT-Lösungen fachlich von der Pieke auf aus. Anforderungen erfassen, Ideen finden, Konzepte entwickeln, Projekte aufsetzen und sicher ins Ziel steuern – seit mehr als 15 Jahren täglich gelebte Praxis für den Unterfranken.


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