Whistleblower Software

Ihr sicherer Weg zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit unserer Whistleblower Software. Informieren Sie sich jetzt über das Hinweisgeberschutzgesetz und starten Sie mit dem Schutz Ihrer Hinweisgeber!

Beratungstermin vereinbaren
  • Wahlweise anonyme Meldung eines Vorfalls
  • Ebenfalls für die Umsetzung des LkSG geeignet
  • Geschützte Umgebung nach DSGVO (end-to-end)
  • Portal mit Ihrem Logo und Ihrem Corporate Design
  • Umfangreich anpass- und erweiterbar
  • Leicht merkbare Webadresse: firma.hinweisplattform.de

Schutz für Hinweisgeber gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz durch Software

Erzielen Sie optimale Compliance und fördern Sie eine transparente Unternehmenskultur mit unserer Whistleblower-Software. Diese Lösung bietet nicht nur Schutz gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz, sondern auch eine sichere und anonyme Meldeplattform für Ihre Mitarbeiter. Verhindern Sie rechtswidriges Verhalten und fördern Sie ethisches Handeln in Ihrem Unternehmen. Unsere Whistleblower-Software ist einfach zu bedienen und bietet umfassende Datenschutzfunktionen. Stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und schützen Sie Ihr Unternehmen.

Vorteile von Whistleblower Software

Machen Sie Ihre Organisation sicherer und transparenter. Unsere Whistleblower-Software bietet einen anonymen Meldekanal, der das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter stärkt. Verhindern Sie kostspielige Verstöße und schützen Sie Ihren guten Ruf. Unsere Software ermöglicht es Ihnen, schnell auf potenzielle Probleme zu reagieren und sie effektiv zu managen. Mit vollständiger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bietet sie höchste Sicherheitsstandards.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung
des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Mit dem Betrieb eines
Whistleblower-Portals.

Software as a Service

Wir übernehmen die Verwaltung der Infrastruktur, Sicherheit, Wartung und Updates der Software.

Höchste Sicherheit

Das Hinweisgebersystem ist konform mit der DSGVO, der EU-Richtlinie und wird in Deutschland gehostet.

Intuitive Funktionen

Die Software führt die meldende Person Schritt-für-Schritt durch den Vorgang.

Onboarding

Wir führen Benutzer in die Software ein, sodass Sie ihre Funktionen und Möglichkeiten nutzen und schnell produktiv werden können.

Support

Wir bieten Ihnen schnelle Reaktionszeiten und eine professionelle Unterstützung.

Schulungen

Durch individuelle Schulungen können die Benutzer die Funktionalität der Software optimal ausschöpfen und ihre Arbeitsabläufe verbessern.

Senken Sie Ihr Risiko
mit unserem Whistleblower-System

Mit unserem Whistleblower-Portal schaffen Sie Vertrauen und sorgen für Transparenz. Als Frühwarnsystem hilft die Plattform, Probleme rechtzeitig zu erkennen. So können Sie durch interne Ermittlungen Sofortmaßnahmen einleiten, um eine Beteiligung Dritter zu vermeiden.



Nachfolgend finden Sie unsere Pakete und Preise. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne bereit.

50EUR
MONATLICH
für Unternehmen
1 bis 49 Mitarbeitende
100EUR
MONATLICH
für Unternehmen
50 bis 249 Mitarbeitende
180EUR
MONATLICH
für Unternehmen
250 bis 499 Mitarbeitende

Benutzerfreundliche Software für einfache Handhabung

Das benutzerfreundliche System ist das perfekte Tool, um vertrauliche Informationen sicher zu melden. Mit intuitiven Funktionen und einfachem Design ist es so konzipiert, dass es selbst für technisch unerfahrene Benutzer leicht zu handhaben ist.

 

Der Hinweisgeber erhält bei Einreichung der Meldung eine eindeutige Fall-ID und vergibt dann das Passwort.

LkSG-Anforderungen erfüllen -
Lieferkettengesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fördern Transparenz und Verantwortlichkeit in verschiedenen Bereichen. Die Gemeinsamkeit zwischen beiden Gesetzen besteht darin, dass sie den Schutz von Menschen und die Förderung von Verantwortlichkeit in den jeweiligen Bereichen zum Ziel haben. Sowohl das Hinweisgeberschutzgesetz als auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken, Missstände zu beheben und die Einhaltung von Standards zu fördern. Beide Gesetze sind ein Teil der Bemühungen, ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit in Unternehmen und Lieferketten zu fördern. Mit unserer Whistleblower-Software werden Sie beide Gesetze bequem umsetzen.

Welche Unternehmen müssen in Deutschland eine Whistleblower Plattform zur Verfügung stellen?

In Deutschland trat am 02. Juli 2023 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern regelt. Gemäß diesem Gesetz müssen bestimmte Unternehmen eine interne Meldestelle (Whistleblower-Plattform) einrichten, um den Mitarbeitern eine anonyme Meldung von Missständen zu ermöglichen. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Whistleblower-Plattform gilt für Unternehmen ab einer bestimmten Größe und in bestimmten Branchen. Hier sind die Hauptkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen in Deutschland eine Whistleblower-Plattform zur Verfügung stellen muss:

1. Größe des Unternehmens: Das HinSchG gilt für Unternehmen ab 50 Beschäftigte. Kleinere Unternehmen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

2. Branche: Das Gesetz gilt unabhängig von der Zahl der Beschäftigten für Unternehmen in bestimmten Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Verstöße gegen Rechtsvorschriften besteht. Dazu gehören unter anderem Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Telekommunikation, Energie, Verkehr, Gesundheitswesen und öffentliche Auftragsvergaben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das HinSchG zusätzliche Anforderungen und Empfehlungen an die Einrichtung und den Betrieb von Whistleblower-Plattformen enthält, wie beispielsweise Anonymität, Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber vor Benachteiligung.

Die Reaktionszeiten sind ebenso per Gesetz geregelt: Innerhalb von sieben Tagen muss der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber bestätigt werden. Dem Hinweisgeber ist gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) binnen eines angemessenen zeitlichen Rahmens (max. drei Monate) Rückmeldung beispielsweise über getroffene Maßnahmen zu geben.

Hinweisgeberschutzsystem
Tipps zum richtigen Umgang

Wenn Sie ein Hinweisgebermeldeportal einrichten möchten, gibt es einige wichtige Tipps, die Ihnen helfen können, ein effektives und sicheres System zu schaffen. Hier sind einige Empfehlungen:

1. Klare Richtlinien kommunizieren

Stellen Sie klare Richtlinien und Anweisungen zur Verfügung, damit Hinweisgeber verstehen, welche Art von Informationen erwartet werden und wie sie diese melden können. Erklären Sie auch den Prozess, den Sie zur Bearbeitung der Hinweise verwenden, und klären Sie über Reaktionszeiten auf.

2. Schulung und Sensibilisierung

Bieten Sie Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter an, um sie über das Hinweisgebermeldeportal zu informieren. Schulen Sie auch Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiter, wie sie mit den eingegangenen Hinweisen umgehen sollen, um eine angemessene Reaktion sicherzustellen.

3. Kontinuierliche Verbesserung

Überwachen und evaluieren Sie regelmäßig das Hinweisgebermeldeportal, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zu verbessern. Nehmen Sie Feedback von Hinweisgebern entgegen und nutzen Sie es, um das System und den Prozess kontinuierlich zu optimieren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Implementierung des Systems?

Die Software muss möglicherweise an die spezifischen Bedürfnisse und Prozesse Ihrer Organisation angepasst und konfiguriert werden. Dies kann die Integration mit internen Systemen, Anpassung von Benutzeroberflächen und die Definition von Workflows umfassen. Die Inbetriebnahme des Portals ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden umsetzbar.

Wie sicher ist Whistleblower Software und werden Datenschutzrichtlinien eingehalten?

Die Software erfüllt alle Sicherheitsstandards und deckt zu hundert Prozent die DSGVO ab. Das Hosting erfolgt in Deutschland.

Wie wird sichergestellt, dass hinweisgebende Personen anonym bleiben?

Die Übertragung und Speicherung der Daten wird durch starke Verschlüsselungsmechanismen geschützt, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Die Software ist so gestaltet, dass die Hinweise nicht auf den Absender zurückverfolgt werden können. Dies bedeutet, dass keine Protokollierung von IP-Adressen oder anderen Informationen erfolgt, die zur Identifizierung des Hinweisgebers führen könnten.

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